Funktion · Physiotherapie

Praxissoftware mit Videosprechstunde für Physiotherapie

Eine Videosprechstunde ersetzt keinen Hausbesuch, spart aber Wege: Befundgespräch, Verlaufskontrolle, Übungsanleitung in der Therapie. Entscheidend ist, dass Termin, Zugangslink und Dokumentation im gewohnten Ablauf bleiben und der Dienst für die Abrechnung zugelassen ist. Diese Seite zeigt Programme mit eingebauter Videosprechstunde und, darunter, eigenständige Dienste zum Andocken.

Worauf es ankommt

Worauf Sie bei Videosprechstunde achten sollten

  • Zulassung für die Abrechnung
    Für die Abrechnung mit den Kassen muss der genutzte Dienst zertifiziert sein. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, nicht nur die Funktion.
  • Aus dem Termin heraus starten
    Wird der Zugangslink automatisch mit der Terminbestätigung verschickt, oder muss jemand ihn von Hand versenden? Der Unterschied zeigt sich täglich.
  • Was Patienten brauchen
    Kein Konto, keine Installation, Teilnahme im Browser des Telefons — je niedriger die Hürde, desto weniger Termine fallen aus.
  • Dokumentation und Nachweise
    Landen Gesprächsdauer, Notizen und Einwilligung in der Akte, oder müssen sie nachgetragen werden?
Sektion A · Praxissoftware

Praxissoftware mit Videosprechstunde an Bord für Physiotherapie

Diese Praxisverwaltungssoftware bringt Videosprechstunde ohne separates Drittsystem mit — als Teil der Gesamtlösung.

Angaben der Anbieter · Reihenfolge neutral (alphabetisch)

Was die Systeme rund um Videosprechstunde zusätzlich abdecken

Angaben der Anbieter. Ein Fragezeichen heißt: für dieses Merkmal liegt noch keine Angabe vor — wir zeigen es als offene Frage, nicht als Häkchen.

SystemBehandlung per VideoTerminerinnerungDigitale Unterschrift
appointmed
ClinicOS
Optica Viva
Patientify

Aufgenommen werden nur Systeme mit bestätigter Funktionsangabe.

Verwandte Funktionen

Funktionsseiten, die oft zusammen gesucht werden

Häufige Fragen zum Praxissoftware Vergleich

Antworten zu Praxisverwaltungssoftware

Braucht die Videosprechstunde einen zertifizierten Dienst?

Für die Abrechnung mit den Kassen ja. Der genutzte Videodienst muss die Anforderungen erfüllen und zertifiziert sein. Manche Programme bringen einen eigenen zertifizierten Dienst mit, andere binden einen fremden ein.

Ist eine Videobehandlung in der Therapie zulässig?

In der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie ist die Behandlung per Video im Rahmen der jeweiligen Vereinbarungen möglich, mit Vorgaben zu Anteil und Dokumentation. Die aktuellen Bedingungen klären Sie über Ihren Berufsverband.

Was ist der Unterschied zwischen eingebauter Funktion und eigenem Dienst?

Eine eingebaute Funktion nutzt Termin, Akte und Abrechnung des Programms und braucht keine zweite Anmeldung. Ein eigenständiger Dienst lässt sich unabhängig vom Programm einsetzen, verlangt aber, dass Termine und Dokumentation zusammenpassen.