Ratgeber · Digitalisierung Arztpraxis Förderung
Förderung der Digitalisierung in der Arztpraxis 2026
Alle Programme, Voraussetzungen und Fallstricke – von der TI-Pauschale über BAFA, INQA und KfW bis zu den Landesprogrammen der 16 Bundesländer. Neutral geprüft, mit Originalquellen verlinkt.
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: August 2026
Zuletzt aktualisiert: Juli/August 2026 (v3, Faktenprüfung mit Quellenabgleich)
Übersicht
Das Wichtigste in Kürze
Ein einheitliches, großes Digitalförderprogramm für Arztpraxen gibt es nicht. Die Förderlandschaft besteht aus einem Mix aus vier Bausteinen:
- TI-Pauschale – der einzige sektorspezifische Standardfall für Vertragsarztpraxen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie je nach Praxisgröße 263,62 € bis 359,10 € monatlich, zuzüglich Zuschlägen für größere Einheiten. Sie wird jedoch nur in voller Höhe gezahlt, wenn alle vorgeschriebenen TI-Anwendungen und -Komponenten in aktueller Version vorhanden sind.
- Bundesweite Programme wie die BAFA-Beratungsförderung, INQA-Coaching, der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit – branchenoffen, aber für Praxen als KMU bzw. Freiberufler grundsätzlich zugänglich.
- Landesprogramme – hier liegt die größte Fehlerquelle: Viele bekannte „Digitalbonus"-Programme richten sich ausschließlich an die gewerbliche Wirtschaft. In Bayern sind Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken und MVZ sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Realistisch anschlussfähig sind derzeit vor allem Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet.
- Nicht-Treffer, die Sie früh aussortieren sollten: Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) gilt für Krankenhäuser im Krankenhausplan des Landes – nicht für die ambulante Praxis. Der DigitalPakt Schule ist ein Bildungsprogramm ohne Praxisbezug.
Die entscheidenden drei Fragen vor jedem Antrag lauten: Bin ich antragsberechtigt? Ist mein Vorhaben förderfähig? Welche Nachweise muss ich vor Projektstart liefern?
Interaktiv
Förder-Check: Welche Programme passen zu Ihrer Praxis?
Drei Angaben genügen — der Check listet dann die realistisch passenden Programme aus den Abschnitten weiter unten. Die Reihenfolge bleibt neutral, die Ergebnisse verweisen jeweils auf die Originalquelle.
Einordnung
Die drei Arten der Praxis-Digitalisierung
Bevor Sie Programme vergleichen, lohnt eine Einordnung Ihres Vorhabens – denn davon hängt ab, welcher Fördertopf überhaupt infrage kommt:
Pflichtdigitalisierung umfasst die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und die dafür zwingenden Anwendungen und Komponenten. Sie wird über die TI-Pauschale finanziert – nicht über klassische Zuschussprogramme.
Betriebswirtschaftliche Digitalisierung meint alles, was Prozesse, Organisation und Wirtschaftlichkeit verbessert: Softwareeinführung, IT-Sicherheit, digitale Terminvergabe, Schulungen. Hier greifen branchenoffene KMU-Programme (BAFA, INQA, KfW, Landesprogramme).
Innovationsnahe Digitalisierung – etwa neue digitale Geschäftsmodelle oder Projekte mit Schlüsseltechnologien – wird in einzelnen Landesprogrammen adressiert, passt aber selten auf die Routine-IT einer Praxis.
Wichtig: Förderstrategie und Investitionsstrategie sollten getrennt gedacht werden. Die TI-Pauschale ist der Regelfall; alles andere ist ergänzende Finanzierung für Beratung, Investition oder Weiterbildung.
Sektorspezifisch
Die TI-Pauschale 2026
Die monatliche TI-Pauschale finanziert Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur für vertragsärztliche Praxen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie je nach Praxisgröße bei 263,62 € bis 359,10 € pro Monat, plus Zuschläge für größere Einheiten. Die Pauschale gilt für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Praxen; die Rechtsform (auch MVZ) ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Sanktionslogik: Voll, halb oder gar nichts
| Situation | Folge für die TI-Pauschale |
|---|---|
| Alle Anwendungen und Komponenten aktuell vorhanden | Volle Pauschale |
| Eine Anwendung oder ein Dienst fehlt | Kürzung um 50 % |
| Mehr als eine Anwendung fehlt | Keine Pauschale |
Was die Praxis vorhalten muss
Für die volle Pauschale nennt die KBV insbesondere folgende Anwendungen: NFDM/eMP, ePA, eAU, eArztbrief und eRezept. Auf der Komponenten- und Diensteseite verlangt die TI-Finanzierung insbesondere: Konnektor oder TI-Gateway, eHealth-Kartenterminals, eHBA – elektronischer Heilberufsausweis für Ärztinnen und Ärzte, SMC-B – Praxisausweis / Institutionskarte und KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Zwei Entwicklungen sind zentrale Investitionstreiber: Die ePA-Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend. Das ist kein eigenes Förderprogramm, treibt aber Investitionen in PVS-Updates, Kartenterminals, Signatur, KIM, Schulung und Prozessanpassung. Und: Das TI-Gateway wird von der gematik inzwischen ausdrücklich als moderne Anschlussalternative für kleinere Einrichtungen wie Arztpraxen positioniert – die Anschaffung eines lokalen Konnektors kann damit entfallen.
Quellen: KBV – Telematikinfrastruktur, gematik – ePA für alle Praxen, gematik – TI-Gateway.
Bund
Bundesweite Förderprogramme für Arztpraxen
BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen
Für wen: KMU und Angehörige der Freien Berufe – damit grundsätzlich auch Arztpraxen.
Was wird gefördert: Externe Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen; Digitalisierungsberatung ist einschlussfähig.
Konditionen: Bemessungsgrundlage max. 3.500 € förderfähige Beratungskosten. Fördersätze regional gestaffelt: 50 % in den alten Bundesländern inkl. Berlin (max. 1.750 €), 80 % in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier (max. 2.800 €). De-minimis. Ausgeschlossen sind gemeinnützige Unternehmen (damit grundsätzlich auch MVZ-gGmbH). Förderfähig ist nur das Beratungshonorar – Softwarekauf und technische Implementierung sind ausgeschlossen.
Antrag: Vor Vertragsschluss mit dem Unternehmen über die Leitstelle; vollständig elektronisch, Verwendungsnachweis erforderlich. Antragstellung allein genügt nicht – vor Vertragsschluss mit dem Berater ist das Informationsschreiben der Leitstelle abzuwarten.
Quelle: BAFA – Unternehmensberatung.
INQA-Coaching (ESF Plus)
Für wen: KMU – hoch relevant für Organisations- und Prozessdigitalisierung mit dem Team.
Was wird gefördert: Coaching zu Arbeitsorganisation, Prozessen, Personal und Digitalisierung mit starker Mitarbeiterbeteiligung.
Konditionen: Bis zu 12 Coaching-Tage, 80 % Förderung, Coaching-Dauer bis zu 7 Monate, Förderzeitraum 2023–2028.
Antrag: Erstberatung über eine regionale INQA-Beratungsstelle, danach Coaching durch autorisierte INQA-Coaches.
Gerade bei ePA-, KIM- oder PVS-Einführung, Dokumentationsumstellung und IT-Sicherheitsroutinen zeigt die INQA-Erfahrung aus dem Gesundheitsumfeld: Digitale Transformation trägt dann, wenn Mitarbeitende früh beteiligt werden und Werkzeuge in Arbeitsabläufe übersetzt statt nur beschafft werden.
Quelle: INQA – Informationen für KMU.
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512)
Für wen: Unternehmen und Freiberufler mit größeren Digitalisierungsinvestitionen.
Was wird gefördert: Hard- und Software, Betriebsmittel, interne und externe Personalkosten, Beratung, Schulung – im Stufenmodell Basis / LevelUp / HighEnd.
Konditionen: Kredit bis 7,5 Mio. € in Stufe 1, bis 25 Mio. € in den Stufen 2/3; 100 % Auszahlung. Optional 3 % bzw. 5 % direkt ausgezahlter ERP-Förderzuschuss in den Stufen 2/3 (Zuschussdeckel 200.000 €, De-minimis-Erklärung erforderlich).
Antrag: Antrag über den Finanzierungspartner (Hausbank); Vorhabenbeginn nach der Kreditzusage. Die KfW nennt als Finanzierungspartner Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen oder Versicherungen. Praktisch bedeutet das: Bei fünf- oder sechsstelligen Digitalisierungsbudgets ist Ihre Hausbank nicht nur Zahlstelle, sondern Mitgestalter der Förderarchitektur.
Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung
Für wen: Praxen, die Beschäftigte qualifizieren wollen – etwa im Zuge von ePA-, PVS- oder IT-Sicherheitsumstellungen.
Was wird gefördert: Qualifizierung von Beschäftigten. Nicht förderfähig sind rein betriebs- oder softwarespezifische Kurzschulungen.
Konditionen: Betriebe mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss und 100 % der Lehrgangskosten; bei mittleren und großen Betrieben weniger. Voraussetzung: Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger.
Antrag: Über den Arbeitgeber-Service, mit Vollmachten, Trägerbescheinigungen und Schlussunterlagen.
Ergänzend existiert das Qualifizierungsgeld für strukturwandelbedingte Weiterbildung mehrerer Beschäftigter: 60 % der Nettoentgeltdifferenz (mit Kind 67 %); der Antrag soll spätestens 3 Monate vor Beginn gestellt werden.
Quellen: BA – Individuelle Förderung, BA – Qualifizierungsgeld.
European Digital Innovation Hubs (EDIH)
Auf EU-Ebene bieten die European Digital Innovation Hubs Test-before-invest-Angebote, Beratung und Unterstützung bei digitalen Fähigkeiten. Für die Routine-TI einer Praxis sind sie keine Standardlösung – es gibt keinen einheitlichen Standardzuschuss für Praxis-IT; der Zugang läuft meist über Projektlogik.
Länder
Landesprogramme: Wo Arztpraxen wirklich antragsberechtigt sind
Der wichtigste Filter lautet: Ist das Programm offen für Freie Berufe – oder nur für die gewerbliche Wirtschaft? Übersicht (Stand: Juli 2026):
Darlehen 10.000 € – 5 Mio. € (größere Unternehmen bis 25 Mio. €); Tilgungszuschuss, bei KMU in Stufen 2/3 für Vorhaben bis 250.000 € aktuell 5 % des Darlehensbetrags; Hausbankverfahren. Die frühere Digitalisierungsprämie Plus (Zuschuss) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.
Standard bis 7.500 €, Plus bis 30.000 €, Fördersatz bis 50 %, Laufzeit bis 31.12.2027 – aber: antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, MVZ und ähnliche Einrichtungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Prüfung über die Förderdatenbank des Bundes empfohlen.
50 % Zuschuss (max. 50.000 € Beratung, 250.000 € Implementierung, 50.000 € Schulung; Mindestausgaben 5.000 €) – nur KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg.
50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 5.000 €; Antrag vor Beauftragung.
Vorhaben ab 25.000 € bis 2,5 Mio. €, Laufzeit bis 10 Jahre; Zuschuss bis 12 % des Darlehensbetrags, max. 20.000 €; 50 % Haftungsfreistellung gegenüber Kreditinstituten.
Beratungsförderung zu Informationssicherheit und digitalem Wandel; antragsberechtigt auch Freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg. Förderquote 50 %, max. 7.500 €. Vorhabenbeginn erst nach Erhalt der Bewilligung (nicht schon nach Antragstellung).
BEENDET seit Juni 2026 – keine neuen Förderaufrufe. Nur bereits ausgewählte Unternehmen können fristgebunden noch einreichen. (Historisch: Zuschuss bis 50 %, Höchstzuschuss 10.000 €, Mindestausgaben 4.000 €.)
MID-Digitalisierung fördert seit 01.01.2026 keine interne Prozessdigitalisierung / normale PVS-Einführung mehr; für Praxen ggf. nur MID-Digitale Sicherheit (50 %, 4.000-€-Bagatellgrenze, zweistufiges Losverfahren) relevant. NRW.BANK.Invest Zukunft: Darlehen bis 10 Mio. €, gestaffelte Tilgungsnachlässe (bis 20 %); Digitalförderdarlehen in NRW richten sich auch an Angehörige der Freien Berufe.
Zuwendungsfähige Ausgaben bis 10.000 € (Heranführung) bzw. 60.000 €/100.000 € (Transformation) – dies sind Ausgabengrenzen, nicht die maximalen Zuschüsse; Förderquote bis 60 %. SAB-Bestätigungsmail muss vorliegen. Projektlaufzeit max. 12 Monate; Bonus von 10 Prozentpunkten bei Tarifbindung/tarifgleicher Vergütung.
Bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen (sonst geringerer Anteil); je nach Förderteil Mindestdarlehen 30.000 €, Höchstbetrag 250.000 €; mit ergänzenden Programmen kombinierbar.
Darlehen 10.000 € – 1,5 Mio. €, Laufzeit bis 10 Jahre, bis 100 % des Finanzierungsbedarfs; tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) erforderlich.
Modul Beratung bis 40 % (max. 20.000 €), Modul Umsetzung bis 40 % (max. 200.000 €) – nur kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Zuschuss bis 50 %, max. 15.000 €; förderfähige Ausgaben 5.000–150.000 €; max. 2 Anträge; Digitalisierungskonzept nötig – Freie Berufe nur, soweit wirtschaftsnah/kreativwirtschaftlich; das passt typischerweise nicht zur Arztpraxis.
Fazit für die freiberufliche Arztpraxis: Die stärksten realistischen Länderoptionen sind derzeit meist Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet. Programme aus Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Teilen Thüringens sind für die klassische Praxis häufig schon formal ungeeignet – obwohl sie auf den ersten Blick nach „Digitalbonus" klingen. Ein Sonderfall sind MVZ in GmbH-Form: Sie können in einzelnen Programmen eher „unternehmensförmig" passen, müssen aber trotzdem die branchenspezifischen Ausschlüsse prüfen – Bayern schließt medizinische Einrichtungen wie MVZ ausdrücklich aus.
Quellen (Auswahl): L-Bank, Digitalbonus Bayern (PDF), BIG-Digital, Hamburg-Kredit Digital, Hamburg Digital Check, DIGI-Zuschuss Hessen, NRW.BANK MID, NRW.BANK.Invest Zukunft, Sachsen Zuschuss, Sachsen Darlehen, IB Sachsen-Anhalt, LPW SH, Digitalbonus Thüringen, Bremen Digitalisierung und Arbeit 4.0.
Aussortieren
Diese Programme passen NICHT zur Arztpraxis
Krankenhauszukunftsfonds (KHZG): Die Förderung steht grundsätzlich Krankenhäusern offen, die im Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind. Die normale ambulante Arztpraxis fällt regelmäßig nicht darunter.
DigitalPakt Schule: Ein Bildungsinfrastrukturprogramm für Schulen – keine Praxisförderung.
Quellen: BMG FAQ KHZG, BMBF DigitalPakt Schule (PDF).
Vor dem Antrag
Voraussetzungen: Die drei Filter vor jedem Antrag
Filter 1: Antragsberechtigung
Relevante Kriterien sind Rechtsform, Sitz bzw. Betriebsstätte, Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme – und bei Arztpraxen besonders wichtig: die Frage, ob Freie Berufe ausdrücklich einbezogen oder ausgeschlossen sind. Vergleichsweise offen sind BAFA, INQA, der Hamburg-Kredit Digital sowie das sächsische und sachsen-anhaltische Darlehensumfeld. (Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet.)
Filter 2: Technische Mindestarchitektur
Für die volle TI-Finanzierung braucht die Praxis die genannten Anwendungen und Komponenten in aktueller Form – ausdrücklich einschließlich KIM. Der TI-Zugang kann über den klassischen Konnektor oder das TI-Gateway erfolgen. Vor der Förderentscheidung sollte geprüft werden, ob das eingesetzte PVS die ePA-Funktionen unterstützt und ob für Video, KIM, ePA und TI-Zugang nur zertifizierte bzw. zugelassene Anbieter genutzt werden: Die KBV verlangt für Videosprechstunden zertifizierte Videodienstanbieter; die gematik führt eine Zulassungsübersicht über Produkte, Dienste und Anbieter.
Filter 3: Datenschutz und Informationssicherheit
Jede Praxis muss nach DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz von Patientendaten festlegen. Für Vertragsarztpraxen ist zusätzlich die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verbindlich; sie wurde seit 2025 nochmals aktualisiert. Die KBV flankiert sie mit Musterdokumenten, Praxishinweisen und einem Verzeichnis zertifizierter Dienstleister nach § 390 SGB V. Ein formelles ISO-27001-Zertifikat der Praxis wird für Fördermittel selten verlangt – wohl aber ein überzeugender Nachweis, dass das Vorhaben datenschutzkonform, sicher und organisatorisch beherrscht umgesetzt wird.
Quellen: KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF), KBV Verzeichnis zertifizierter Dienstleister (PDF), gematik Zulassungsübersicht.
Risiken
Die sechs klassischen Fallstricke
- Vorhabenbeginn vor Antrag. Der häufigste Fehler – er zerstört die Förderfähigkeit oft vollständig. Bayern erlaubt den Beginn erst nach elektronischer Eingangsbestätigung; Hamburg, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen den Antrag jeweils vor Beginn. Praktisch heißt das: keine Bestellung, kein Dienstleistungsauftrag, bevor das Programm es zulässt. Da die Programme den zulässigen Startzeitpunkt unterschiedlich definieren (Antragstellung, Eingangsbestätigung, Förderfreigabe oder Bewilligungsbescheid), gilt im Zweifel: den Bescheid abwarten.
- De-minimis-Kumulierung. Mehrere Förderungen können beihilferechtlich kumulieren – aber nicht grenzenlos. Das BAFA verweist auf den EU-Höchstwert von 300.000 € innerhalb von drei Jahren. Rechtsgrundlage: De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
- Umsatzsteuer. Sie ist häufig nur dann förderfähig, wenn kein Vorsteuerabzug besteht. Ärztliche Heilbehandlungsleistungen sind regelmäßig umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug – dann ist meist der Bruttobetrag ansatzfähig; Mischfälle (z. B. IGeL) mit dem Steuerberater klären.
- Keine Standardbeschaffung ohne Digitalisierungsfortschritt. In Sachsen muss das Digitalisierungsniveau erkennbar verbessert werden; Bayern schließt etwa Standard-Hardware, Standard-Software und reine Webseiten- oder Marketingmaßnahmen aus.
- Laufende Kosten sind meist nicht zuschussfähig. Zuschussprogramme fördern regelmäßig Investitionen und Einführung, nicht laufende Lizenz-, Wartungs- oder Betriebskosten. Die Abgrenzung (z. B. bei SaaS-Abos) regelt jede Richtlinie unterschiedlich – vor Antragstellung prüfen. Laufende TI-Betriebskosten deckt allein die TI-Pauschale.
- Die TI-Sanktionslogik. Eine fehlende Anwendung halbiert die Pauschale, mehrere fehlende Anwendungen eliminieren sie.
Ablauf
In 9 Schritten zur Förderung: Der Musterablauf
(Die harten Regelpunkte stammen aus den offiziellen Programmen; die Kalenderdauern sind eine konservative Arbeitshypothese für eine durchschnittlich organisierte Praxis.)
- 01Woche 1 – Ziel und Iststand
Digitalisierungsziel festlegen; TI-, ePA- und KIM-Iststand prüfen.
- 02Woche 2 – Förderfähigkeit
Rechtsform und Antragsberechtigung klären; Bundesland-Filter anwenden (Freie Berufe ja/nein).
- 03Woche 3 – Vorberatung
KV, Förderbank (z. B. WIBank, IFB Hamburg, SAB, IB Sachsen-Anhalt, L-Bank) oder INQA-Beratungsstelle einbinden.
- 04Woche 4 – Angebote und Konzept
Mindestens zwei bis drei vergleichbare Angebote einholen, klar getrennt nach Hardware, Software, Schulung, Beratung, Betrieb; Digitalisierungskonzept erstellen; De-minimis-Status prüfen.
- 05Woche 5 – Antrag einreichen
Zwingend vor Vorhabenbeginn.
- 06Woche 6–12 – Prüfphase
Rückfragen beantworten; ggf. Stichtags- oder Bankprüfungsverfahren durchlaufen.
- 07Monat 3–9 – Umsetzung
Projekt mit zertifizierten bzw. zugelassenen Anbietern umsetzen, Schulungen durchführen, Nachweise laufend sammeln.
- 08Projektende – Verwendungsnachweis
Rechnungen, Zahlungsnachweise, Projektbericht, Schulungsnachweise und Schlussunterlagen einreichen.
- 09Danach – Auszahlung sichern
Auszahlung bzw. Tilgungszuschuss; laufende TI-Pauschale durch aktuellen Sollbestand dauerhaft sichern.
Checkliste
Das brauchen Sie für den Antrag
- Projektbeschreibung bzw. Digitalisierungskonzept (Hessen und Thüringen verlangen es ausdrücklich; Sachsen-Anhalt fordert ein tragfähiges Konzept im Sinne eines qualifizierten Businessplans; Bayern beim Digitalbonus Plus zusätzlich eine detaillierte Innovationsbegründung)
- Angebote / Kostenvoranschläge (standardisiert und vergleichbar)
- KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
- Nachweis der Rechtsform und Betriebsstätte
- Je nach Programm: Finanzierungsplan, Beratervertrag, Vollmachten, Trägerbescheinigungen
- Verwendungsnachweis und Zahlungsbelege (von Anfang an mitdenken)
Für die Anbieterauswahl gilt: Shortlist nur aus Anbietern, die in mindestens einer offiziellen Quelle erscheinen – gematik-Zulassungsübersicht (TI-Produkte, Dienste, Anbieter), KBV-Listen für zertifizierte Videodienstanbieter, KBV-Verzeichnis zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister nach § 390 SGB V, INQA-Karte autorisierter Coaches. Bewertungskriterien: offizielle Zulassung/Zertifizierung, Datenschutz und AV-Vertrag, Interoperabilität (KIM, ePA, TI, Schnittstellen, Datenexport), SLA und Rollout-Fähigkeit, Migrationskonzept (etwa beim Wechsel auf das TI-Gateway), Fördererfahrung, Total Cost of Ownership sowie Exit- und Portabilitätsregeln.
Häufige Fragen
FAQ zur Digitalisierungs-Förderung
Gibt es ein zentrales Förderprogramm für die Digitalisierung von Arztpraxen?
Nein. Die Förderlandschaft besteht aus einem Mix aus TI-Finanzierung über die Selbstverwaltung, branchenoffenen Bundesprogrammen (BAFA, INQA, KfW, Bundesagentur für Arbeit), Landesprogrammen und Förderdarlehen. Der einzige sektorspezifische Regelfall ist die TI-Pauschale.
Wie hoch ist die TI-Pauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die monatliche TI-Pauschale je nach Praxisgröße 263,62 € bis 359,10 €, zuzüglich Zuschlägen für größere Einheiten. Fehlt eine vorgeschriebene Anwendung, wird sie um 50 % gekürzt; fehlen mehrere, entfällt sie vollständig. (Quelle: KBV)
Welche elektronischen Ausweise braucht eine Arztpraxis für die TI?
Den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für jede Ärztin/jeden Arzt und die SMC-B als Praxisausweis der Betriebsstätte. Der ePtA ist der Ausweis für Psychotherapeuten und in einer ärztlichen Praxis nicht relevant; elektronische Berufsausweise für weitere Gesundheitsberufe (eBA) sind für die klassische Arztpraxis derzeit keine Voraussetzung der TI-Pauschale.
Können Arztpraxen den Digitalbonus Bayern beantragen?
Nein. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, MVZ und ähnliche Einrichtungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann meine Praxis Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) erhalten?
Regelmäßig nicht. Die Förderung steht grundsätzlich Krankenhäusern offen, die im Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind – die ambulante Praxis fällt nicht darunter.
In welchen Bundesländern haben Arztpraxen die besten Förderchancen?
Für freiberufliche Arztpraxen sind die stärksten realistischen Länderoptionen derzeit meist Hamburg (Hamburg-Kredit Digital, Digital Check), Baden-Württemberg (Digitalisierungsfinanzierung), Sachsen (Zuschuss und Darlehen) und Sachsen-Anhalt (IB-Digitalisierungsdarlehen). Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet und daher nicht mehr enthalten.
Gibt es in Hessen noch den DIGI-Zuschuss?
Nein. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet; neue Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Nur bereits ausgewählte Unternehmen können fristgebunden noch Anträge einreichen. Bundesweite Alternativen wie KfW, BAFA und INQA bleiben nutzbar.
Darf ich Hardware oder Software schon vor der Bewilligung bestellen?
In der Regel nein. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung zerstört häufig die Förderfähigkeit. Bayern erlaubt den Beginn erst nach elektronischer Eingangsbestätigung; Hamburg, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen den Antrag jeweils vor Beginn. Der genaue zulässige Startzeitpunkt (nach Antragstellung, Eingangsbestätigung oder erst nach Bescheid) unterscheidet sich je Programm – im Zweifel den Bescheid abwarten.
Werden Schulungen für das Praxisteam gefördert?
Ja, über die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit: Betriebe mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss und 100 % der Lehrgangskosten. Voraussetzung ist eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger; rein betriebs- oder softwarespezifische Kurzschulungen sind nicht förderfähig.
Ist die ePA für Praxen Pflicht – und gibt es dafür eine eigene Förderung?
Die ePA-Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend. Ein eigenes Förderprogramm dafür gibt es nicht; die Finanzierung läuft über die TI-Pauschale – die ePA-Fähigkeit ist zugleich Voraussetzung für deren volle Auszahlung.
Brauche ich einen Fördermittelberater?
Nicht zwingend. Für reine Fördermittelstrategie ohne Umsetzungsmandat ist oft die BAFA-geförderte Beratung wirtschaftlicher als ein rein kommerzielles Fördermittelmandat. Für IT-Sicherheitsprojekte sollten bevorzugt Dienstleister geprüft werden, die in der KBV-Liste nach § 390 SGB V geführt werden; für INQA-Coaching kommen nur autorisierte INQA-Coaches in Betracht.
Wo finde ich verlässliche Informationen zu Förderprogrammen?
In dieser Prioritätenfolge: erstens die offiziellen Gesundheitsquellen (KBV, zuständige KV, gematik, BMG); zweitens die Programmbetreiber (BAFA, INQA/BMAS, KfW, Bundesagentur für Arbeit, Landesförderbanken); drittens die Förderdatenbank des Bundes als Such- und Prüfinstrument – sie ersetzt aber nicht die Prüfung auf dem Originalportal des Fördergebers.
Fazit
Was Sie mitnehmen sollten
Beginnen Sie Ihre Förderrecherche nicht mit der Frage „Was gibt es für Digitalisierung?", sondern mit drei präziseren Fragen: Bin ich antragsberechtigt? Ist mein Vorhaben förderfähig? Welche Nachweise muss ich vor Projektstart liefern? Wer diese drei Fragen sauber beantwortet, sortiert die Förderlandschaft schnell: TI-Pauschale sichern, Bundeslandprogramm auf „Freie Berufe" prüfen, ergänzend BAFA, INQA, KfW oder BA-Weiterbildung nutzen – und keinen Auftrag vor der Antragstellung vergeben.
Wenn die Förderfrage geklärt ist, geht es an die Software-Auswahl. Der Kurz-Assistent liefert in sieben Fragen eine begründete Vorauswahl, im Verzeichnis lassen sich bis zu vier Systeme nebeneinander vergleichen.
Belege
Quellenverzeichnis
- KBV – Telematikinfrastrukturhttps://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/telematikinfrastruktur
- gematik – ePA für alle Praxenhttps://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle/praxen
- gematik – TI-Gatewayhttps://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-zugang/ti-gateway
- BAFA – Unternehmensberatunghttps://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
- INQA – Informationen für KMUhttps://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/informationen-fuer-kmu/uebersicht.html
- KfW – ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512)https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-%28511-512%29/
- BA – Individuelle Förderunghttps://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung
- BA – Qualifizierungsgeldhttps://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld
- EU-Kommission – European Digital Innovation Hubshttps://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/edihs
- L-Bank – Digitalisierungsfinanzierunghttps://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html
- Digitalbonus Bayern – Förderrichtlinie (PDF)https://www.digitalbonus.bayern/fileadmin/user_upload/digitalbonus/dokumente/F%C3%B6rderrichtlinie_Digitalbonus.pdf
- Förderdatenbank – BIG-Digital (Brandenburg)https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital.html
- Förderdatenbank – Hamburg-Kredit Digitalhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-digital.html
- IFB Hamburg – Digital Checkhttps://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital-check
- Förderdatenbank – DIGI-Zuschuss Hessenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-zuschuss-digitalisierungsmassnahmen.html
- NRW.BANK – MID (Mittelstand innovativ und digital)https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60382/mittelstand-innovativ-und-digital-mid.html
- NRW.BANK.Invest Zukunfthttps://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html
- Förderdatenbank – Digitalisierung Zuschuss Sachsenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/digitalisierung-zuschuss-efre.html
- Förderdatenbank – Digitalisierungsdarlehen Sachsenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-digitalisierungsdarlehen.html
- Förderdatenbank – IB-Digitalisierungsdarlehen Sachsen-Anhalthttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ib-digitalisierungsdarlehen.html
- Förderdatenbank – LPW Schleswig-Holsteinhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-digitalisierungsmassnahmen-ku.html
- Förderdatenbank – Digitalbonus Thüringenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/digitalbonus.html
- Förderdatenbank – Bremen Digitalisierung und Arbeit 4.0https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/digitalisierung-und-arbeit-4-0.html
- BMG – FAQ Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg
- BMBF – Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule (PDF)https://www.styleguide.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/files/vv_digitalpaktschule_web.pdf
- KBV – IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bekanntmachungen/richtlinien/IT-Sicherheitsrichtlinie_390_KBV.pdf
- KBV – Verzeichnis zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister nach § 390 SGB V (PDF)https://www.kbv.de/documents/infothek/ita/it-sicherheitsrichtlinie-zertifizierte-dienstleister-liste.pdf
- gematik – Zulassungs- und Bestätigungsübersichtenhttps://fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten
- Förderdatenbank des Bundeshttps://www.foerderdatenbank.de