Ratgeber · Digitalisierung Arztpraxis Förderung

Förderung der Digitalisierung in der Arztpraxis 2026

Alle Programme, Voraussetzungen und Fallstricke – von der TI-Pauschale über BAFA, INQA und KfW bis zu den Landesprogrammen der 16 Bundesländer. Neutral geprüft, mit Originalquellen verlinkt.

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: August 2026

Zuletzt aktualisiert: Juli/August 2026 (v3, Faktenprüfung mit Quellenabgleich)

Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Ein einheitliches, großes Digitalförderprogramm für Arztpraxen gibt es nicht. Die Förderlandschaft besteht aus einem Mix aus vier Bausteinen:

  1. TI-Pauschale – der einzige sektorspezifische Standardfall für Vertragsarztpraxen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie je nach Praxisgröße 263,62 € bis 359,10 € monatlich, zuzüglich Zuschlägen für größere Einheiten. Sie wird jedoch nur in voller Höhe gezahlt, wenn alle vorgeschriebenen TI-Anwendungen und -Komponenten in aktueller Version vorhanden sind.
  2. Bundesweite Programme wie die BAFA-Beratungsförderung, INQA-Coaching, der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit – branchenoffen, aber für Praxen als KMU bzw. Freiberufler grundsätzlich zugänglich.
  3. Landesprogramme – hier liegt die größte Fehlerquelle: Viele bekannte „Digitalbonus"-Programme richten sich ausschließlich an die gewerbliche Wirtschaft. In Bayern sind Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken und MVZ sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Realistisch anschlussfähig sind derzeit vor allem Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet.
  4. Nicht-Treffer, die Sie früh aussortieren sollten: Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) gilt für Krankenhäuser im Krankenhausplan des Landes – nicht für die ambulante Praxis. Der DigitalPakt Schule ist ein Bildungsprogramm ohne Praxisbezug.

Die entscheidenden drei Fragen vor jedem Antrag lauten: Bin ich antragsberechtigt? Ist mein Vorhaben förderfähig? Welche Nachweise muss ich vor Projektstart liefern?

Interaktiv

Förder-Check: Welche Programme passen zu Ihrer Praxis?

Drei Angaben genügen — der Check listet dann die realistisch passenden Programme aus den Abschnitten weiter unten. Die Reihenfolge bleibt neutral, die Ergebnisse verweisen jeweils auf die Originalquelle.

02 · Praxisform
03 · Vorhaben (Mehrfachauswahl)
Bitte Bundesland wählen und mindestens ein Vorhaben markieren.

Einordnung

Die drei Arten der Praxis-Digitalisierung

Bevor Sie Programme vergleichen, lohnt eine Einordnung Ihres Vorhabens – denn davon hängt ab, welcher Fördertopf überhaupt infrage kommt:

Pflichtdigitalisierung umfasst die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und die dafür zwingenden Anwendungen und Komponenten. Sie wird über die TI-Pauschale finanziert – nicht über klassische Zuschussprogramme.

Betriebswirtschaftliche Digitalisierung meint alles, was Prozesse, Organisation und Wirtschaftlichkeit verbessert: Softwareeinführung, IT-Sicherheit, digitale Terminvergabe, Schulungen. Hier greifen branchenoffene KMU-Programme (BAFA, INQA, KfW, Landesprogramme).

Innovationsnahe Digitalisierung – etwa neue digitale Geschäftsmodelle oder Projekte mit Schlüsseltechnologien – wird in einzelnen Landesprogrammen adressiert, passt aber selten auf die Routine-IT einer Praxis.

Wichtig: Förderstrategie und Investitionsstrategie sollten getrennt gedacht werden. Die TI-Pauschale ist der Regelfall; alles andere ist ergänzende Finanzierung für Beratung, Investition oder Weiterbildung.

Sektorspezifisch

Die TI-Pauschale 2026

Die monatliche TI-Pauschale finanziert Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur für vertragsärztliche Praxen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie je nach Praxisgröße bei 263,62 € bis 359,10 € pro Monat, plus Zuschläge für größere Einheiten. Die Pauschale gilt für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Praxen; die Rechtsform (auch MVZ) ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Sanktionslogik: Voll, halb oder gar nichts

SituationFolge für die TI-Pauschale
Alle Anwendungen und Komponenten aktuell vorhandenVolle Pauschale
Eine Anwendung oder ein Dienst fehltKürzung um 50 %
Mehr als eine Anwendung fehltKeine Pauschale

Was die Praxis vorhalten muss

Für die volle Pauschale nennt die KBV insbesondere folgende Anwendungen: NFDM/eMP, ePA, eAU, eArztbrief und eRezept. Auf der Komponenten- und Diensteseite verlangt die TI-Finanzierung insbesondere: Konnektor oder TI-Gateway, eHealth-Kartenterminals, eHBA – elektronischer Heilberufsausweis für Ärztinnen und Ärzte, SMC-B – Praxisausweis / Institutionskarte und KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Zwei Entwicklungen sind zentrale Investitionstreiber: Die ePA-Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend. Das ist kein eigenes Förderprogramm, treibt aber Investitionen in PVS-Updates, Kartenterminals, Signatur, KIM, Schulung und Prozessanpassung. Und: Das TI-Gateway wird von der gematik inzwischen ausdrücklich als moderne Anschlussalternative für kleinere Einrichtungen wie Arztpraxen positioniert – die Anschaffung eines lokalen Konnektors kann damit entfallen.

Quellen: KBV – Telematikinfrastruktur, gematik – ePA für alle Praxen, gematik – TI-Gateway.

Bund

Bundesweite Förderprogramme für Arztpraxen

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

Für wen: KMU und Angehörige der Freien Berufe – damit grundsätzlich auch Arztpraxen.

Was wird gefördert: Externe Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen; Digitalisierungsberatung ist einschlussfähig.

Konditionen: Bemessungsgrundlage max. 3.500 € förderfähige Beratungskosten. Fördersätze regional gestaffelt: 50 % in den alten Bundesländern inkl. Berlin (max. 1.750 €), 80 % in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier (max. 2.800 €). De-minimis. Ausgeschlossen sind gemeinnützige Unternehmen (damit grundsätzlich auch MVZ-gGmbH). Förderfähig ist nur das Beratungshonorar – Softwarekauf und technische Implementierung sind ausgeschlossen.

Antrag: Vor Vertragsschluss mit dem Unternehmen über die Leitstelle; vollständig elektronisch, Verwendungsnachweis erforderlich. Antragstellung allein genügt nicht – vor Vertragsschluss mit dem Berater ist das Informationsschreiben der Leitstelle abzuwarten.

Quelle: BAFA – Unternehmensberatung.

INQA-Coaching (ESF Plus)

Für wen: KMU – hoch relevant für Organisations- und Prozessdigitalisierung mit dem Team.

Was wird gefördert: Coaching zu Arbeitsorganisation, Prozessen, Personal und Digitalisierung mit starker Mitarbeiterbeteiligung.

Konditionen: Bis zu 12 Coaching-Tage, 80 % Förderung, Coaching-Dauer bis zu 7 Monate, Förderzeitraum 2023–2028.

Antrag: Erstberatung über eine regionale INQA-Beratungsstelle, danach Coaching durch autorisierte INQA-Coaches.

Gerade bei ePA-, KIM- oder PVS-Einführung, Dokumentationsumstellung und IT-Sicherheitsroutinen zeigt die INQA-Erfahrung aus dem Gesundheitsumfeld: Digitale Transformation trägt dann, wenn Mitarbeitende früh beteiligt werden und Werkzeuge in Arbeitsabläufe übersetzt statt nur beschafft werden.

Quelle: INQA – Informationen für KMU.

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512)

Für wen: Unternehmen und Freiberufler mit größeren Digitalisierungsinvestitionen.

Was wird gefördert: Hard- und Software, Betriebsmittel, interne und externe Personalkosten, Beratung, Schulung – im Stufenmodell Basis / LevelUp / HighEnd.

Konditionen: Kredit bis 7,5 Mio. € in Stufe 1, bis 25 Mio. € in den Stufen 2/3; 100 % Auszahlung. Optional 3 % bzw. 5 % direkt ausgezahlter ERP-Förderzuschuss in den Stufen 2/3 (Zuschussdeckel 200.000 €, De-minimis-Erklärung erforderlich).

Antrag: Antrag über den Finanzierungspartner (Hausbank); Vorhabenbeginn nach der Kreditzusage. Die KfW nennt als Finanzierungspartner Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen oder Versicherungen. Praktisch bedeutet das: Bei fünf- oder sechsstelligen Digitalisierungsbudgets ist Ihre Hausbank nicht nur Zahlstelle, sondern Mitgestalter der Förderarchitektur.

Quelle: KfW – ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512).

Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung

Für wen: Praxen, die Beschäftigte qualifizieren wollen – etwa im Zuge von ePA-, PVS- oder IT-Sicherheitsumstellungen.

Was wird gefördert: Qualifizierung von Beschäftigten. Nicht förderfähig sind rein betriebs- oder softwarespezifische Kurzschulungen.

Konditionen: Betriebe mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss und 100 % der Lehrgangskosten; bei mittleren und großen Betrieben weniger. Voraussetzung: Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger.

Antrag: Über den Arbeitgeber-Service, mit Vollmachten, Trägerbescheinigungen und Schlussunterlagen.

Ergänzend existiert das Qualifizierungsgeld für strukturwandelbedingte Weiterbildung mehrerer Beschäftigter: 60 % der Nettoentgeltdifferenz (mit Kind 67 %); der Antrag soll spätestens 3 Monate vor Beginn gestellt werden.

Quellen: BA – Individuelle Förderung, BA – Qualifizierungsgeld.

European Digital Innovation Hubs (EDIH)

Auf EU-Ebene bieten die European Digital Innovation Hubs Test-before-invest-Angebote, Beratung und Unterstützung bei digitalen Fähigkeiten. Für die Routine-TI einer Praxis sind sie keine Standardlösung – es gibt keinen einheitlichen Standardzuschuss für Praxis-IT; der Zugang läuft meist über Projektlogik.

Quelle: EU-Kommission – European Digital Innovation Hubs.

Länder

Landesprogramme: Wo Arztpraxen wirklich antragsberechtigt sind

Der wichtigste Filter lautet: Ist das Programm offen für Freie Berufe – oder nur für die gewerbliche Wirtschaft? Übersicht (Stand: Juli 2026):

Baden-Württemberg
Digitalisierungsfinanzierung (L-Bank)
Passt
Tendenziell ja, freiberuflich anschlussfähig

Darlehen 10.000 € – 5 Mio. € (größere Unternehmen bis 25 Mio. €); Tilgungszuschuss, bei KMU in Stufen 2/3 für Vorhaben bis 250.000 € aktuell 5 % des Darlehensbetrags; Hausbankverfahren. Die frühere Digitalisierungsprämie Plus (Zuschuss) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.

Bayern
Digitalbonus
Nicht passend
Nein

Standard bis 7.500 €, Plus bis 30.000 €, Fördersatz bis 50 %, Laufzeit bis 31.12.2027 – aber: antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, MVZ und ähnliche Einrichtungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Berlin
Kein Programm erfasst
Kein erfasstes praxisrelevantes Digitalprogramm

Prüfung über die Förderdatenbank des Bundes empfohlen.

Brandenburg
BIG-Digital
Nicht passend
Meist nein

50 % Zuschuss (max. 50.000 € Beratung, 250.000 € Implementierung, 50.000 € Schulung; Mindestausgaben 5.000 €) – nur KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg.

Bremen
Digitalisierung und Arbeit 4.0
Eingeschränkt
Ja, aber nur Beratungsförderung

50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 5.000 €; Antrag vor Beauftragung.

Hamburg
Hamburg-Kredit Digital
Passt
Ja

Vorhaben ab 25.000 € bis 2,5 Mio. €, Laufzeit bis 10 Jahre; Zuschuss bis 12 % des Darlehensbetrags, max. 20.000 €; 50 % Haftungsfreistellung gegenüber Kreditinstituten.

Hamburg
Hamburg Digital Check
Passt
Ja

Beratungsförderung zu Informationssicherheit und digitalem Wandel; antragsberechtigt auch Freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg. Förderquote 50 %, max. 7.500 €. Vorhabenbeginn erst nach Erhalt der Bewilligung (nicht schon nach Antragstellung).

Hessen
DIGI-Zuschuss
Nicht passend
Nein – beendet

BEENDET seit Juni 2026 – keine neuen Förderaufrufe. Nur bereits ausgewählte Unternehmen können fristgebunden noch einreichen. (Historisch: Zuschuss bis 50 %, Höchstzuschuss 10.000 €, Mindestausgaben 4.000 €.)

Nordrhein-Westfalen
MID / NRW.BANK.Invest Zukunft
Eingeschränkt
Selektiv (MID) / als Darlehen möglich

MID-Digitalisierung fördert seit 01.01.2026 keine interne Prozessdigitalisierung / normale PVS-Einführung mehr; für Praxen ggf. nur MID-Digitale Sicherheit (50 %, 4.000-€-Bagatellgrenze, zweistufiges Losverfahren) relevant. NRW.BANK.Invest Zukunft: Darlehen bis 10 Mio. €, gestaffelte Tilgungsnachlässe (bis 20 %); Digitalförderdarlehen in NRW richten sich auch an Angehörige der Freien Berufe.

Sachsen
Digitalisierung Zuschuss (EFRE)
Passt
Ja, wenn freier Beruf / KMU passt

Zuwendungsfähige Ausgaben bis 10.000 € (Heranführung) bzw. 60.000 €/100.000 € (Transformation) – dies sind Ausgabengrenzen, nicht die maximalen Zuschüsse; Förderquote bis 60 %. SAB-Bestätigungsmail muss vorliegen. Projektlaufzeit max. 12 Monate; Bonus von 10 Prozentpunkten bei Tarifbindung/tarifgleicher Vergütung.

Sachsen
Digitalisierungsdarlehen
Passt
Ja

Bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen (sonst geringerer Anteil); je nach Förderteil Mindestdarlehen 30.000 €, Höchstbetrag 250.000 €; mit ergänzenden Programmen kombinierbar.

Sachsen-Anhalt
IB-Digitalisierungsdarlehen
Passt
Ja

Darlehen 10.000 € – 1,5 Mio. €, Laufzeit bis 10 Jahre, bis 100 % des Finanzierungsbedarfs; tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) erforderlich.

Schleswig-Holstein
LPW 2021–2027
Nicht passend
Meist nein

Modul Beratung bis 40 % (max. 20.000 €), Modul Umsetzung bis 40 % (max. 200.000 €) – nur kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Nicht passend
Eher nein

Zuschuss bis 50 %, max. 15.000 €; förderfähige Ausgaben 5.000–150.000 €; max. 2 Anträge; Digitalisierungskonzept nötig – Freie Berufe nur, soweit wirtschaftsnah/kreativwirtschaftlich; das passt typischerweise nicht zur Arztpraxis.

Fazit für die freiberufliche Arztpraxis: Die stärksten realistischen Länderoptionen sind derzeit meist Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet. Programme aus Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Teilen Thüringens sind für die klassische Praxis häufig schon formal ungeeignet – obwohl sie auf den ersten Blick nach „Digitalbonus" klingen. Ein Sonderfall sind MVZ in GmbH-Form: Sie können in einzelnen Programmen eher „unternehmensförmig" passen, müssen aber trotzdem die branchenspezifischen Ausschlüsse prüfen – Bayern schließt medizinische Einrichtungen wie MVZ ausdrücklich aus.

Quellen (Auswahl): L-Bank, Digitalbonus Bayern (PDF), BIG-Digital, Hamburg-Kredit Digital, Hamburg Digital Check, DIGI-Zuschuss Hessen, NRW.BANK MID, NRW.BANK.Invest Zukunft, Sachsen Zuschuss, Sachsen Darlehen, IB Sachsen-Anhalt, LPW SH, Digitalbonus Thüringen, Bremen Digitalisierung und Arbeit 4.0.

Aussortieren

Diese Programme passen NICHT zur Arztpraxis

Krankenhauszukunftsfonds (KHZG): Die Förderung steht grundsätzlich Krankenhäusern offen, die im Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind. Die normale ambulante Arztpraxis fällt regelmäßig nicht darunter.

DigitalPakt Schule: Ein Bildungsinfrastrukturprogramm für Schulen – keine Praxisförderung.

Quellen: BMG FAQ KHZG, BMBF DigitalPakt Schule (PDF).

Vor dem Antrag

Voraussetzungen: Die drei Filter vor jedem Antrag

Filter 1: Antragsberechtigung

Relevante Kriterien sind Rechtsform, Sitz bzw. Betriebsstätte, Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme – und bei Arztpraxen besonders wichtig: die Frage, ob Freie Berufe ausdrücklich einbezogen oder ausgeschlossen sind. Vergleichsweise offen sind BAFA, INQA, der Hamburg-Kredit Digital sowie das sächsische und sachsen-anhaltische Darlehensumfeld. (Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet.)

Filter 2: Technische Mindestarchitektur

Für die volle TI-Finanzierung braucht die Praxis die genannten Anwendungen und Komponenten in aktueller Form – ausdrücklich einschließlich KIM. Der TI-Zugang kann über den klassischen Konnektor oder das TI-Gateway erfolgen. Vor der Förderentscheidung sollte geprüft werden, ob das eingesetzte PVS die ePA-Funktionen unterstützt und ob für Video, KIM, ePA und TI-Zugang nur zertifizierte bzw. zugelassene Anbieter genutzt werden: Die KBV verlangt für Videosprechstunden zertifizierte Videodienstanbieter; die gematik führt eine Zulassungsübersicht über Produkte, Dienste und Anbieter.

Filter 3: Datenschutz und Informationssicherheit

Jede Praxis muss nach DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz von Patientendaten festlegen. Für Vertragsarztpraxen ist zusätzlich die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verbindlich; sie wurde seit 2025 nochmals aktualisiert. Die KBV flankiert sie mit Musterdokumenten, Praxishinweisen und einem Verzeichnis zertifizierter Dienstleister nach § 390 SGB V. Ein formelles ISO-27001-Zertifikat der Praxis wird für Fördermittel selten verlangt – wohl aber ein überzeugender Nachweis, dass das Vorhaben datenschutzkonform, sicher und organisatorisch beherrscht umgesetzt wird.

Quellen: KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF), KBV Verzeichnis zertifizierter Dienstleister (PDF), gematik Zulassungsübersicht.

Risiken

Die sechs klassischen Fallstricke

  1. Vorhabenbeginn vor Antrag. Der häufigste Fehler – er zerstört die Förderfähigkeit oft vollständig. Bayern erlaubt den Beginn erst nach elektronischer Eingangsbestätigung; Hamburg, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen den Antrag jeweils vor Beginn. Praktisch heißt das: keine Bestellung, kein Dienstleistungsauftrag, bevor das Programm es zulässt. Da die Programme den zulässigen Startzeitpunkt unterschiedlich definieren (Antragstellung, Eingangsbestätigung, Förderfreigabe oder Bewilligungsbescheid), gilt im Zweifel: den Bescheid abwarten.
  2. De-minimis-Kumulierung. Mehrere Förderungen können beihilferechtlich kumulieren – aber nicht grenzenlos. Das BAFA verweist auf den EU-Höchstwert von 300.000 € innerhalb von drei Jahren. Rechtsgrundlage: De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
  3. Umsatzsteuer. Sie ist häufig nur dann förderfähig, wenn kein Vorsteuerabzug besteht. Ärztliche Heilbehandlungsleistungen sind regelmäßig umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug – dann ist meist der Bruttobetrag ansatzfähig; Mischfälle (z. B. IGeL) mit dem Steuerberater klären.
  4. Keine Standardbeschaffung ohne Digitalisierungsfortschritt. In Sachsen muss das Digitalisierungsniveau erkennbar verbessert werden; Bayern schließt etwa Standard-Hardware, Standard-Software und reine Webseiten- oder Marketingmaßnahmen aus.
  5. Laufende Kosten sind meist nicht zuschussfähig. Zuschussprogramme fördern regelmäßig Investitionen und Einführung, nicht laufende Lizenz-, Wartungs- oder Betriebskosten. Die Abgrenzung (z. B. bei SaaS-Abos) regelt jede Richtlinie unterschiedlich – vor Antragstellung prüfen. Laufende TI-Betriebskosten deckt allein die TI-Pauschale.
  6. Die TI-Sanktionslogik. Eine fehlende Anwendung halbiert die Pauschale, mehrere fehlende Anwendungen eliminieren sie.

Ablauf

In 9 Schritten zur Förderung: Der Musterablauf

(Die harten Regelpunkte stammen aus den offiziellen Programmen; die Kalenderdauern sind eine konservative Arbeitshypothese für eine durchschnittlich organisierte Praxis.)

  1. 01
    Woche 1 – Ziel und Iststand

    Digitalisierungsziel festlegen; TI-, ePA- und KIM-Iststand prüfen.

  2. 02
    Woche 2 – Förderfähigkeit

    Rechtsform und Antragsberechtigung klären; Bundesland-Filter anwenden (Freie Berufe ja/nein).

  3. 03
    Woche 3 – Vorberatung

    KV, Förderbank (z. B. WIBank, IFB Hamburg, SAB, IB Sachsen-Anhalt, L-Bank) oder INQA-Beratungsstelle einbinden.

  4. 04
    Woche 4 – Angebote und Konzept

    Mindestens zwei bis drei vergleichbare Angebote einholen, klar getrennt nach Hardware, Software, Schulung, Beratung, Betrieb; Digitalisierungskonzept erstellen; De-minimis-Status prüfen.

  5. 05
    Woche 5 – Antrag einreichen

    Zwingend vor Vorhabenbeginn.

  6. 06
    Woche 6–12 – Prüfphase

    Rückfragen beantworten; ggf. Stichtags- oder Bankprüfungsverfahren durchlaufen.

  7. 07
    Monat 3–9 – Umsetzung

    Projekt mit zertifizierten bzw. zugelassenen Anbietern umsetzen, Schulungen durchführen, Nachweise laufend sammeln.

  8. 08
    Projektende – Verwendungsnachweis

    Rechnungen, Zahlungsnachweise, Projektbericht, Schulungsnachweise und Schlussunterlagen einreichen.

  9. 09
    Danach – Auszahlung sichern

    Auszahlung bzw. Tilgungszuschuss; laufende TI-Pauschale durch aktuellen Sollbestand dauerhaft sichern.

Checkliste

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Projektbeschreibung bzw. Digitalisierungskonzept (Hessen und Thüringen verlangen es ausdrücklich; Sachsen-Anhalt fordert ein tragfähiges Konzept im Sinne eines qualifizierten Businessplans; Bayern beim Digitalbonus Plus zusätzlich eine detaillierte Innovationsbegründung)
  • Angebote / Kostenvoranschläge (standardisiert und vergleichbar)
  • KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
  • Nachweis der Rechtsform und Betriebsstätte
  • Je nach Programm: Finanzierungsplan, Beratervertrag, Vollmachten, Trägerbescheinigungen
  • Verwendungsnachweis und Zahlungsbelege (von Anfang an mitdenken)

Für die Anbieterauswahl gilt: Shortlist nur aus Anbietern, die in mindestens einer offiziellen Quelle erscheinen – gematik-Zulassungsübersicht (TI-Produkte, Dienste, Anbieter), KBV-Listen für zertifizierte Videodienstanbieter, KBV-Verzeichnis zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister nach § 390 SGB V, INQA-Karte autorisierter Coaches. Bewertungskriterien: offizielle Zulassung/Zertifizierung, Datenschutz und AV-Vertrag, Interoperabilität (KIM, ePA, TI, Schnittstellen, Datenexport), SLA und Rollout-Fähigkeit, Migrationskonzept (etwa beim Wechsel auf das TI-Gateway), Fördererfahrung, Total Cost of Ownership sowie Exit- und Portabilitätsregeln.

Häufige Fragen

FAQ zur Digitalisierungs-Förderung

Gibt es ein zentrales Förderprogramm für die Digitalisierung von Arztpraxen?

Nein. Die Förderlandschaft besteht aus einem Mix aus TI-Finanzierung über die Selbstverwaltung, branchenoffenen Bundesprogrammen (BAFA, INQA, KfW, Bundesagentur für Arbeit), Landesprogrammen und Förderdarlehen. Der einzige sektorspezifische Regelfall ist die TI-Pauschale.

Wie hoch ist die TI-Pauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die monatliche TI-Pauschale je nach Praxisgröße 263,62 € bis 359,10 €, zuzüglich Zuschlägen für größere Einheiten. Fehlt eine vorgeschriebene Anwendung, wird sie um 50 % gekürzt; fehlen mehrere, entfällt sie vollständig. (Quelle: KBV)

Welche elektronischen Ausweise braucht eine Arztpraxis für die TI?

Den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für jede Ärztin/jeden Arzt und die SMC-B als Praxisausweis der Betriebsstätte. Der ePtA ist der Ausweis für Psychotherapeuten und in einer ärztlichen Praxis nicht relevant; elektronische Berufsausweise für weitere Gesundheitsberufe (eBA) sind für die klassische Arztpraxis derzeit keine Voraussetzung der TI-Pauschale.

Können Arztpraxen den Digitalbonus Bayern beantragen?

Nein. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Freie Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, MVZ und ähnliche Einrichtungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Kann meine Praxis Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) erhalten?

Regelmäßig nicht. Die Förderung steht grundsätzlich Krankenhäusern offen, die im Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind – die ambulante Praxis fällt nicht darunter.

In welchen Bundesländern haben Arztpraxen die besten Förderchancen?

Für freiberufliche Arztpraxen sind die stärksten realistischen Länderoptionen derzeit meist Hamburg (Hamburg-Kredit Digital, Digital Check), Baden-Württemberg (Digitalisierungsfinanzierung), Sachsen (Zuschuss und Darlehen) und Sachsen-Anhalt (IB-Digitalisierungsdarlehen). Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet und daher nicht mehr enthalten.

Gibt es in Hessen noch den DIGI-Zuschuss?

Nein. Der Hessen DIGI-Zuschuss ist seit Juni 2026 beendet; neue Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Nur bereits ausgewählte Unternehmen können fristgebunden noch Anträge einreichen. Bundesweite Alternativen wie KfW, BAFA und INQA bleiben nutzbar.

Darf ich Hardware oder Software schon vor der Bewilligung bestellen?

In der Regel nein. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung zerstört häufig die Förderfähigkeit. Bayern erlaubt den Beginn erst nach elektronischer Eingangsbestätigung; Hamburg, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen den Antrag jeweils vor Beginn. Der genaue zulässige Startzeitpunkt (nach Antragstellung, Eingangsbestätigung oder erst nach Bescheid) unterscheidet sich je Programm – im Zweifel den Bescheid abwarten.

Werden Schulungen für das Praxisteam gefördert?

Ja, über die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit: Betriebe mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss und 100 % der Lehrgangskosten. Voraussetzung ist eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger; rein betriebs- oder softwarespezifische Kurzschulungen sind nicht förderfähig.

Ist die ePA für Praxen Pflicht – und gibt es dafür eine eigene Förderung?

Die ePA-Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend. Ein eigenes Förderprogramm dafür gibt es nicht; die Finanzierung läuft über die TI-Pauschale – die ePA-Fähigkeit ist zugleich Voraussetzung für deren volle Auszahlung.

Brauche ich einen Fördermittelberater?

Nicht zwingend. Für reine Fördermittelstrategie ohne Umsetzungsmandat ist oft die BAFA-geförderte Beratung wirtschaftlicher als ein rein kommerzielles Fördermittelmandat. Für IT-Sicherheitsprojekte sollten bevorzugt Dienstleister geprüft werden, die in der KBV-Liste nach § 390 SGB V geführt werden; für INQA-Coaching kommen nur autorisierte INQA-Coaches in Betracht.

Wo finde ich verlässliche Informationen zu Förderprogrammen?

In dieser Prioritätenfolge: erstens die offiziellen Gesundheitsquellen (KBV, zuständige KV, gematik, BMG); zweitens die Programmbetreiber (BAFA, INQA/BMAS, KfW, Bundesagentur für Arbeit, Landesförderbanken); drittens die Förderdatenbank des Bundes als Such- und Prüfinstrument – sie ersetzt aber nicht die Prüfung auf dem Originalportal des Fördergebers.

Fazit

Was Sie mitnehmen sollten

Beginnen Sie Ihre Förderrecherche nicht mit der Frage „Was gibt es für Digitalisierung?", sondern mit drei präziseren Fragen: Bin ich antragsberechtigt? Ist mein Vorhaben förderfähig? Welche Nachweise muss ich vor Projektstart liefern? Wer diese drei Fragen sauber beantwortet, sortiert die Förderlandschaft schnell: TI-Pauschale sichern, Bundeslandprogramm auf „Freie Berufe" prüfen, ergänzend BAFA, INQA, KfW oder BA-Weiterbildung nutzen – und keinen Auftrag vor der Antragstellung vergeben.

Wenn die Förderfrage geklärt ist, geht es an die Software-Auswahl. Der Kurz-Assistent liefert in sieben Fragen eine begründete Vorauswahl, im Verzeichnis lassen sich bis zu vier Systeme nebeneinander vergleichen.

Belege

Quellenverzeichnis

  1. KBV – Telematikinfrastrukturhttps://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/telematikinfrastruktur
  2. gematik – ePA für alle Praxenhttps://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle/praxen
  3. gematik – TI-Gatewayhttps://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-zugang/ti-gateway
  4. BAFA – Unternehmensberatunghttps://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
  5. INQA – Informationen für KMUhttps://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/informationen-fuer-kmu/uebersicht.html
  6. KfW – ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512)https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-%28511-512%29/
  7. BA – Individuelle Förderunghttps://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung
  8. BA – Qualifizierungsgeldhttps://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld
  9. EU-Kommission – European Digital Innovation Hubshttps://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/edihs
  10. L-Bank – Digitalisierungsfinanzierunghttps://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html
  11. Digitalbonus Bayern – Förderrichtlinie (PDF)https://www.digitalbonus.bayern/fileadmin/user_upload/digitalbonus/dokumente/F%C3%B6rderrichtlinie_Digitalbonus.pdf
  12. Förderdatenbank – BIG-Digital (Brandenburg)https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital.html
  13. Förderdatenbank – Hamburg-Kredit Digitalhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-digital.html
  14. IFB Hamburg – Digital Checkhttps://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital-check
  15. Förderdatenbank – DIGI-Zuschuss Hessenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-zuschuss-digitalisierungsmassnahmen.html
  16. NRW.BANK – MID (Mittelstand innovativ und digital)https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60382/mittelstand-innovativ-und-digital-mid.html
  17. NRW.BANK.Invest Zukunfthttps://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html
  18. Förderdatenbank – Digitalisierung Zuschuss Sachsenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/digitalisierung-zuschuss-efre.html
  19. Förderdatenbank – Digitalisierungsdarlehen Sachsenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-digitalisierungsdarlehen.html
  20. Förderdatenbank – IB-Digitalisierungsdarlehen Sachsen-Anhalthttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ib-digitalisierungsdarlehen.html
  21. Förderdatenbank – LPW Schleswig-Holsteinhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-digitalisierungsmassnahmen-ku.html
  22. Förderdatenbank – Digitalbonus Thüringenhttps://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/digitalbonus.html
  23. Förderdatenbank – Bremen Digitalisierung und Arbeit 4.0https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/digitalisierung-und-arbeit-4-0.html
  24. BMG – FAQ Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg
  25. BMBF – Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule (PDF)https://www.styleguide.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/files/vv_digitalpaktschule_web.pdf
  26. KBV – IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bekanntmachungen/richtlinien/IT-Sicherheitsrichtlinie_390_KBV.pdf
  27. KBV – Verzeichnis zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister nach § 390 SGB V (PDF)https://www.kbv.de/documents/infothek/ita/it-sicherheitsrichtlinie-zertifizierte-dienstleister-liste.pdf
  28. gematik – Zulassungs- und Bestätigungsübersichtenhttps://fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten
  29. Förderdatenbank des Bundeshttps://www.foerderdatenbank.de