Abrechnungssoftware und Abrechnungsdienste für Praxen
kompatibel mit
Am Quartalsende steht die Abrechnung an, und mit ihr die Frage, ob das Honorar vollständig ankommt. Manche Anbieter geben Ihnen dafür ein Programm an die Hand, mit dem Ihr Team die Leistungen selbst prüft. Andere übernehmen Prüfung und Einreichung als Dienst und zahlen das Honorar oft schon vorab aus. Beide Wege stehen hier nebeneinander, getrennt filterbar. Was ein Anbieter zu Preis, Leistungsmodell und Anbindung nicht belegt hat, steht als Fragezeichen dabei.
Eigenständige Tools
Spezialisierte Anbieter, die an Ihre bestehende Praxisverwaltung andocken.
Analyse-Tool für das Praxiscontrolling: prüft die Abrechnung nach tausenden Regeln zu EBM, HZV, DMP und Sonderverträgen und zeigt Optimierungspotenziale, Regressrisiken und Fachgruppenvergleiche auf.
Online-Abrechnungsdienst für Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo, Podologie) — Rechnungsstellung nach § 302 SGB V direkt an die Kostenträger.
Digitale Verrechnungsstelle für privatärztliche Leistungen: Kodierung nach GOÄ, Rechnungsversand, Zahlungsüberwachung und Rückfragen-Bearbeitung.
- Dr. CleverBestätigtStand 08/2026
Prüft die Probeabrechnung einer Arztpraxis gegen ein quartalsweise aktualisiertes Regelwerk und zeigt nicht abgerechnete Leistungen, Dokumentationslücken, streichungsgefährdete Ziffern und Potenziale getrennt an. Die Abrechnungsdaten bleiben nach Angabe des Anbieters in der Praxis.
KernkriterienPrüft die KV-Abrechnung (EBM) - E
Plug-in für Praxissoftware, das die Quartalsabrechnung mit einem Ampelsystem prüft: Es markiert abrechenbare Leistungen, Auffälligkeiten, streichungsgefährdete Ziffern und Potenziale für weitere Leistungen. Die Abrechnungsdaten verbleiben lokal in der Praxis.
Abrechnungsassistent für Zahnarztpraxen. Prüft BEMA- und GOZ-Positionen auf Vollständigkeit und weist auf mögliche Absetzungen hin, bevor die Abrechnung geht.
Prüft die Probeabrechnung mit über 6.500 Algorithmen in der „Bunten Liste“ und zeigt abrechenbare Leistungen, streichungsgefährdete Ziffern sowie ungenutzte Förderdiagnosen auf. Inklusive Budget-, TSVG- und Benchmark-Modul.
- MedinvoiceBestätigtStand 08/2026
Programm für die private Abrechnung nach GOÄ: Rechnungen digital versenden, Zahlungen verfolgen, Mahnläufe automatisch steuern — als Alternative zur privatärztlichen Verrechnungsstelle.
- MediPulseDienst- & PersonalplanungBestätigtStand 08/2026
Digitaler Co-Pilot zur wirtschaftlichen Steuerung von Praxen und MVZs: Kennzahlen aus Bankkonten und Praxisverwaltungssystem automatisch in einer Live-Übersicht. Auswertungen nach Abrechnungsart, Standort, Leistungserbringer und Leistungsziffer sowie Liquiditätsübersicht, Live-BWA und Planungsfunktionen.
KernkriterienPrüft die KV-Abrechnung (EBM) KI-gestützte Abrechnungsunterstützung für Privatliquidation. Schlägt zur Dokumentation passende GOÄ-Positionen vor und deckt Abrechnungslücken auf.
Digitale Praxisbuchhaltung für Zahnarztpraxen mit automatisiertem Datenaustausch zwischen Praxisverwaltung, Buchhaltung und Banking. Inklusive Controlling-Reports; weitere Module für Patientenfeedback und Personalplanung sind verfügbar.
Online-Abrechnungsservice für Zahnarztpraxen aus der teemer-Familie.
Tool dazunehmen oder System wechseln?
Vertragslage
Ein laufender PVS-Vertrag mit fester Restlaufzeit erschwert einen Wechsel. Ein Praxis-Tool lässt sich meist kurzfristig ergänzen — Kündigungsfristen und Datenmigration entfallen.
Schnittstelle vs. aus einem Guss
Ein Praxis-Tool über Schnittstelle ist flexibler, aber Sie pflegen zwei Systeme mit zwei Vertragspartnern. Aus einem Guss im PVS bedeutet weniger Reibung, aber Sie sind an dessen Roadmap gebunden.
Wechselanlass
Steht ohnehin eine Systementscheidung an — Praxisübernahme, Auslauf des aktuellen PVS, Cloud-Umstieg — lohnt der Blick auf integrierte Funktionen. Ohne Wechselanlass ist ein Praxis-Tool meist der schnellere Weg.
Unsicher, welcher Weg passt?
Die Empfehlung berücksichtigt Ihre aktuelle Software.
Häufige Fragen zu Abrechnung, Honorar & Praxisfinanzen
Antworten zu Abrechnung, Honorar & Praxisfinanzen
Was leistet Abrechnung, Honorar & Praxisfinanzen konkret?
- In dieser Kategorie liegen fünf sehr unterschiedliche Aufgaben nebeneinander. Für die vertragsärztliche Praxis geht es um die Quartalsabrechnung nach EBM: Ziffern prüfen, Streichungen vermeiden, ungenutzte Leistungen erkennen. In der Zahnarztpraxis stehen BEMA und GOZ im Mittelpunkt, in der Privatliquidation die passende Position nach GOÄ. Heilmittelpraxen rechnen nach § 302 SGB V mit den Kassen ab, und quer über alle Fachbereiche steht die laufende Buchhaltung mit der Übergabe an die Steuerberatung. Daneben entscheidet die Frage, wer die Arbeit macht: Ein Programm läuft in der Praxis und das Team prüft selbst. Ein Abrechnungsdienst nimmt die Leistungen entgegen, reicht bei den Kostenträgern ein und korrespondiert mit den Kassen — häufig verbunden mit Vorfinanzierung des Honorars und Absicherung gegen Zahlungsausfall. Beide Wege stehen hier nebeneinander, filterbar nach Abrechnungsweg und Leistungsmodell.
Worauf sollten wir bei der Auswahl besonders achten?
- Welcher Abrechnungsweg zählt für uns — EBM, BEMA/GOZ, Privatliquidation, § 302 SGB V oder Buchhaltung? Wollen wir selbst prüfen oder die Einreichung abgeben — und was kostet der Dienst im Verhältnis zum Umsatz? Welche Praxisverwaltungssoftware nutzen wir, und liest das Tool daraus zuverlässig aus? Läuft die Analyse lokal in der Praxis oder werden Daten an den Anbieter übertragen — und wie ist der Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt?
Was unterscheidet Abrechnungssoftware von einem Abrechnungsdienst?
- Abrechnungssoftware läuft in der Praxis: Ihr Team erfasst und prüft die Leistungen selbst und reicht sie über die eigene Praxisverwaltungssoftware ein. Ein Abrechnungsdienst übernimmt diesen Schritt — er prüft die Leistungen, reicht bei den Kostenträgern ein und klärt Rückfragen mit den Kassen. Häufig kommt eine Vorfinanzierung des Honorars und eine Absicherung gegen Zahlungsausfall dazu. Der Preis unterscheidet sich entsprechend: Software wird meist pauschal berechnet, ein Dienst häufig anteilig am Abrechnungsvolumen. Rechtlich gilt: Sobald ein Dienstleister Patientendaten verarbeitet, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bei privaten Forderungen zusätzlich die Einwilligung der Patientin oder des Patienten.
Was kostet die Abrechnung über einen Dienst im Verhältnis zum Honorar?
- Abrechnungsdienste rechnen meist einen Prozentsatz des eingereichten Volumens ab, oft gestaffelt nach Umsatz und danach, ob das Honorar vorab ausgezahlt wird. Eine Software in der Praxis wird dagegen üblicherweise pauschal je Monat oder je Arbeitsplatz berechnet. Für den Vergleich lohnt es, den Prozentsatz einmal auf das eigene Quartalsvolumen zu rechnen und die Zeit gegenzurechnen, die im Team heute für Prüfung, Nachfragen und Mahnläufe anfällt. Welche Preise ein Anbieter uns genannt hat, steht in seinem Profil mit Stand der Angabe.
Wie läuft die Privatliquidation nach GOÄ oder GOZ über eine Verrechnungsstelle?
- Sie geben die erbrachten Leistungen weiter, die Verrechnungsstelle erstellt daraus die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise für Zahnärzte (GOZ), versendet sie und übernimmt Zahlungserinnerungen. Voraussetzung ist die Einwilligung der Patientin oder des Patienten in die Weitergabe der Behandlungsdaten, dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Ob eine Praxis besser bei einer Verrechnungsstelle oder bei einem eigenen Rechnungsprogramm liegt, hängt vor allem am Anteil der Privatleistungen und daran, wer Rückfragen beantworten soll.
Was bedeutet Vorfinanzierung des Honorars, und wann lohnt sie sich?
- Bei der Vorfinanzierung zahlt der Dienstleister das Honorar aus, bevor Kasse oder Patient gezahlt haben — meist wenige Tage nach Einreichung. Das glättet Zahlungseingänge und macht Investitionen planbar, kostet aber einen Aufschlag auf die Gebühr. Sinnvoll ist das vor allem bei hohem Privatanteil, langen Zahlungszeiten oder wenn Zahlungsausfälle abgesichert werden sollen. Bei stabilen Kassenzahlungen fällt der Vorteil kleiner aus. In den Profilen ist getrennt hinterlegt, ob ein Anbieter Sofortauszahlung und Ausfallschutz anbietet.
Wie rechnen Heilmittelpraxen mit den Kassen ab?
- Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie rechnen ihre Verordnungen elektronisch nach § 302 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) mit den Krankenkassen ab — entweder direkt aus der Praxissoftware heraus oder über eine Abrechnungsstelle, die Prüfung, Einreichung und Korrespondenz übernimmt. Wichtig sind vollständige Angaben auf der Verordnung und die Fristen: fehlerhafte Sätze führen zu Absetzungen. Wer über eine Abrechnungsstelle geht, sollte klären, ob die eigene Praxissoftware die Daten direkt übergeben kann.
Abrechnung im eigenen Fachbereich
Welche Regeln gelten, hängt am Fachbereich. Auf den Übersichten stehen die Praxissysteme, die die Abrechnung selbst mitbringen — mit den Angaben der Anbieter dazu.
- 01Quartalsabrechnung nach EBM in der Hausarztpraxis
Welche Praxisprogramme die Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) samt Ziffernprüfung selbst mitbringen.
- 02Abrechnung nach BEMA und GOZ in der Zahnarztpraxis
Kassenabrechnung nach BEMA und Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) laufen in der Zahnarztpraxis parallel.
- 03Abrechnung nach § 302 SGB V in der Physiotherapie
Heilmittelpraxen reichen ihre Verordnungen elektronisch nach § 302 des Fünften Sozialgesetzbuchs ein — direkt aus dem Programm oder über eine Abrechnungsstelle.
- 04Verordnungsabrechnung in der Logopädie
Auch in der Logopädie entscheidet die Vollständigkeit der Verordnungsdaten darüber, ob Sätze abgesetzt werden.
- 05Verordnungsabrechnung in der Ergotherapie
Ergotherapiepraxen rechnen ebenfalls nach § 302 SGB V ab und arbeiten häufig mit einer Abrechnungsstelle zusammen.
- 06Privatrechnungen nach GebüH bei Heilpraktikern
Ohne Kassenabrechnung zählt die Privatrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) — samt Mahnläufen.