GLOSSAR
KZBV-Zertifizierung
Zulassung zahnmedizinischer Praxissoftware für die KZV-Abrechnung.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erteilt die analoge Zulassung für zahnärztliche Praxisverwaltungssysteme. Pflicht für jede Praxis, die mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abrechnet. Neben der Zulassung von Praxissoftware führt die KZBV auch ein Verzeichnis zugelassener Videodienstanbieter für die zahnärztliche Videosprechstunde.