GLOSSAR
HZV – Hausarztzentrierte Versorgung
Vertragsmodell nach § 73b SGB V, das die Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle stärkt.
Die Hausarztzentrierte Versorgung ist ein Selektivvertrag zwischen Krankenkassen und Hausärzt:innen auf Grundlage von § 73b SGB V. Eingeschriebene Versicherte verpflichten sich, zuerst die HZV-Hausarztpraxis aufzusuchen; im Gegenzug erhält die Praxis eine gesonderte Vergütung außerhalb des EBM. HZV-Verträge unterscheiden sich je nach Bundesland und Kasse in Ziffern, Pauschalen und Dokumentationspflichten. Eine Hausarztsoftware sollte die HZV-Abrechnung ohne Doppelerfassung neben der regulären KV-Abrechnung führen.