GLOSSAR

ePA – Elektronische Patientenakte

Versichertengeführte Akte, die Praxen über die TI befüllen.

Die elektronische Patientenakte speichert Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne und Notfalldaten. Mit der Einführung der ePA für alle ab 2025 wird die Akte für GKV-Versicherte standardmäßig angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Praxen befüllen und lesen die ePA aus ihrer Praxissoftware heraus.